Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die Praxis ist berechtigt, Psychotherapie für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie als kassenärztliche Leistung für alle gesetzlich Versicherten anzubieten.
Falls Sie in der Vergangenheit schon einmal eine Therapie in Anspruch genommen haben, klären Sie bitte ab, in welchem Zeitraum diese stattgefunden hat.
Ob ein Therapiebedarf besteht, wird in den ersten 1-3 Terminsprechstunden geklärt. Daraufhin schließen sich 2 - 4 “Kennlernsitzungen” á 50 Minuten (Probatorik) an. Je nach Bedarf beantragen wir daraufhin eine Akuttherapie (bis zu 12x50 Minuten), eine Kurzzeit- (bis zu 24x50 Minuten) oder eine Langzeittherapie (bis zu 80x50 Minuten) bei Ihrer Krankenkasse.
Die Vergütung richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und wird vollständig von den Krankenkassen übernommen mit Ausnahme von kurzfristigen Absagen unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (siehe Ausfallhonorar).
Privat Versicherte und Beihilfe-Berechtigte
Grundlage der Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie für Privatversicherte und Beihilfe-Berechtigte ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP im 2,5-fachen Regelsteigerungssatz.
Die Kosten für die Therapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel vollständig bzw. zu einem großen Anteil erstattet. Die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, ist dabei jedoch von dem individuellen Tarif abhängig. Einige Kassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das ohne Formalitäten bewilligt wird. Im Normalfall ist aber die Stellung eines Antrages und die Bewilligung durch einen Gutachter notwendig.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind und welche Formalitäten zu beachten sind. Relevante Informationen sind in folgendem Dokument für Sie zusammengefasst.
Selbstzahler
Daneben besteht auch immer die Möglichkeit, die Therapiesitzungen privat zu bezahlen. Ihre Krankenkasse bzw. Versicherung wird nicht kontaktiert. Meine Vergütung richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten im 2,5-fachen Regelsteigerungssatz (GOP).
Ausfallhonorar
Unabhängig von Ihrer Versicherungsart wird bei kurzfristigen Absagen (unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) eine reduzierte Ausfallgebühr von 70,00 € privat in Rechnung gestellt.